Finanzbuchführung

Finanzbuchführung

Die Finanzbuchführung bildet Ihr betriebliches Ergebnis während des laufenden Geschäftsjahres ab und dient als Basis für Ihren Jahresabschluss. Alle Ihr Unternehmen betreffenden und in Zahlenwerten ausdrückbaren Vorgänge werden von uns mittels doppelter Buchführung sachlich und zeitlich zugeordnet, verbucht und dokumentiert. Am Ende jeder Rechnungsperiode werden Ihre Konten abgestimmt und abgeschlossen.

Nach dem Handelsrecht unterliegen alle Kaufleute der Buchführungspflicht. Kaufmann ist, wessen Unternehmen einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, jeder also, der ein Handelsgewerbe betreibt. Auch jede Kapital- und jede Handelsgesellschaft unterliegt der Buchführungspflicht. Nach dem Steuerrecht sind zudem all jene Unternehmen buchführungspflichtig, deren Umsatz 500.000 € oder deren Gewinn 50.000 € übersteigt.

Unsere konkreten Leistungen:

  • Monatliche Buchführung auf Grundlage bereitgestellter Aufzeichnungen und Belege
  • Abstimmung von Sach- und Personenkonten
  • Führen von Summen- und Saldenlisten
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Monatliche Meldungen zur Umsatzsteuer